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| Kommentare - Hartz IV |
| Geschrieben von: Thomas Repp |
| Freitag, den 18. Juni 2010 um 21:54 Uhr |
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Kommentar zur JobcenterreformSPD und Grüne: keine Besserung seit der Schröder-AeraDer Bundestag hat heute die Reform der Jobcenter beschlossen. Erwerbslosen-Initiative wirft SPD und Grünen vor Erwerbslose nicht Ernst zu nehmen, ihnen sogar in den Rücken zu fallen.
Bei nur 71 Gegenstimmen ist klar, dass neben den Koalitionsfraktionen auch SPD und Grüne für die Verfassungsänderung gestimmt haben. Das Erwerbslosen Forum Deutschland wirft insbesondere den beiden Parteien vor, mit ihrer Zustimmung zur Jobcenterreform allen Hartz IV-Beziehern in den Rücken gefallen zu sein, weil damit zwei Klassen von Erwerbslosen grundgesetzlich verankert werden. Zudem könne man nicht von Reform sprechen, wenn damit das bisherige Chaos der Jobcenter und der noch weniger funktionierenden Optionskommunen nun endgültig werden sollen. Tatsächlich sieht es so aus, als ob all die Äußerungen die die beiden Parteien in jüngster Vergangenheit über soziale Gerechtigkeit gemacht haben nur Augenwischerei gewesen ist. Denn klar ist: Durch eine Gesetzesänderung manifestiert sich einfach nur das, was bisher nicht dem Gesetz entsprach. Durch eine solche Legalisierung wird das Instrument selber aber nicht besser. Seit 2005 befinden sich ca. 7 Millionen Hartz IV-Bezieher auf dem Abstellgleis oder müssen zu Hungerlöhnen jede Tätigkeit zu jedem Preis annehmen. Durch die Reform werden sie nun offiziell zu Erwerbslosen zweiter Klasse abgestempelt. Martin Behrsing vom Erwerbslosen Forum Deutschland meint dazu: „Für uns wird eine Unreform damit verfassungsgemäß.“
Das wiederum bedeutet: Hartz IV verwaltet nur Arbeitslose. Warum dann noch eine Mischverwaltung geschaffen werden soll, die von Natur aus noch untransparenter ist als die Argen es sind, vermag wohl kaum einer der Abgeordneten zu sagen, die für die Zweiklassen-Arbeitslosenverwaltung gestimmt haben. |



Nach jahrelangem Hin und Her hat der Bundestag mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit dazu eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten am Donnerstag 415 Abgeordnete dafür. 71 Parlamentarier stimmten dagegen. Die vom Bundesverfassungsgericht beanstandete gemeinsame Betreuung der Hartz-IV-Empfänger durch Kommunen und Arbeitsagenturen bleibt somit bestehen. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Mischverwaltung im Dezember 2007 als unzulässig beanstandet. Mit der Grundgesetzänderung können die Jobcenter von Kommunen und Arbeitsagenturen nun über das Jahresende hinaus auf rechtlich einwandfreier Basis weiterarbeiten. Zugleich wird die Zahl der sogenannten Optionskommunen, in denen Städte oder Landkreise Arbeitslose allein ohne die Bundesagentur betreuen, von 69 auf 110 erhöht.
Warum SPD und Grüne so abgestimmt haben, ist nur schwer nachvollziehbar. Nicht nur, weil beide Parteien das „Feld“ Soziales, das momentan von der Linken besetzt ist, zurück zu erobern versuchen, ist die Entscheidung unverständlich. Auch deshalb, weil es beide Parteien hätten besser wissen müssen. Als im März 2003 der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder den politischen Aufbruch anmahnte, hatte er seine „Blaupause“ direkt dabei. In einer „Basta-Manier“ setzte er Opposition wie Gefolgschaft unter Druck und überrumpelte sie regelrecht. So entstanden die Hartz-Gesetze Hartz I bis Hartz IV. Doch heute müsste jeder Politiker wissen, dass die Zahlen und Prognosen, die Schröder damals allen vorgaukelte, ein Trugbild waren. Und dass Hartz IV ein sozial sehr ungerechtes Instrument ist, das zudem noch völlig untauglich ist Menschen in ausreichender Zahl in sozialversicherungspflichtige Arbeit zu bringen.