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| Nachrichten - Arbeit & Soziales |
| Geschrieben von: Administrator |
| Sonntag, den 11. Juli 2010 um 19:08 Uhr |
DJV: Empörendes Vorgehen gegenüber Freien JournalistenDeutscher Journalisten Verband droht VerlagenVerlage sollten nicht glauben sie könnten die neuen Vergütungsregeln ignorieren oder gar durch Vertragsregeln aus der Welt schaffen.
Der Deutsche Journalisten-Verband und die dju in ver.di forderten den Verlag der Esslinger Zeitung auf, den Anstand zu wahren und geltende Vergütungsregeln auch anzuwenden. Man müsse sich sonst ernsthaft fragen, welche Glaubwürdigkeit ein Medium habe, das sich bei seinen eigenen Mitarbeitern gegen geltendes Recht wende. Inez Kühn von ver.di stellte klar: "Tageszeitungen sind gesetzlich dazu verpflichtet, angemessene Honorare zu bezahlen. Die Vergütungsregeln können nicht einfach abgedungen werden!" Konken und Kühn betonten, dass der DJV und die dju in ver.di dieses Vorgehen nicht hinnehmen werden. |
| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 12. Juli 2010 um 07:08 Uhr |



Tageszeitungen sind gesetzlich dazu verpflichtet, angemessene Honorare zu bezahlen. Doch nicht alle halten sich daran. Als empörend haben der Deutsche Journalisten-Verband und die dju in ver.di das Vorgehen der Esslinger Zeitung gegenüber freien Mitarbeitern bezeichnet. Trotz der gesetzlichen Regelungen verlange die Zeitung eine Erklärung von freien Mitarbeitern, nach der die Freien auf die Anwendung der seit dem 1. Februar 2010 geltenden Gemeinsamen Vergütungsregeln für freie Journalisten an Tageszeitungen verzichten sollen. "Die Zeitung will die Freien wie bisher mit mageren Honoraren abspeisen", kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken.